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   LG Kleve, 21.07.2014 - 170 KLs - 103 Js 234/13 - 5/13   

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https://dejure.org/2014,41172
LG Kleve, 21.07.2014 - 170 KLs - 103 Js 234/13 - 5/13 (https://dejure.org/2014,41172)
LG Kleve, Entscheidung vom 21.07.2014 - 170 KLs - 103 Js 234/13 - 5/13 (https://dejure.org/2014,41172)
LG Kleve, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 170 KLs - 103 Js 234/13 - 5/13 (https://dejure.org/2014,41172)
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  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus LG Kleve, 21.07.2014 - 170 KLs 5/13
    Der BGH (BGH, Urteil vom 18.07.1984 - BGH 3 StR 183/84) hat die "nicht geringe Menge" bei THC mit 7, 5 g Tetrahydrocannabinol festgelegt, u. a. mit der Begründung, dass Cannabisprodukte von wesentlich geringerer Gefährlichkeit als Heroin seien.
  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus LG Kleve, 21.07.2014 - 170 KLs 5/13
    Den Grenzwert von 10 g Amphetamin-Base hat die höchstrichterliche Rechtsprechung auf Grund einer Gesamtwürdigung festgesetzt, ohne auf eine bestimmte Anzahl von durchschnittlichen Konsumeinheiten abzuheben (BGHSt 33, 169).
  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

    Auszug aus LG Kleve, 21.07.2014 - 170 KLs 5/13
    In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2012, LG Kleve, Urteil vom 06.02.2012 - 120 KLs 40/11, wurde für JWH-018 eine als sicher angesehene Wirkdosis von 3 mg angenommen.
  • LG Kleve, 07.11.2014 - 120 KLs 29/14

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel; JWH-018, JWH-122, JWH-203, JWH 210, MDPV,

    Allerdings hat die Kammer die bereits in dem Verfahren gegen E2 und L - Az.: 170 KLs-103 Js 234/13-5/13 - getroffenen Verfallsentscheidungen berücksichtigt.
  • LG Kleve, 30.10.2014 - 120 KLs 29/14

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel; JWH-018, JWH-122, JWH-203, JWH 210, MDPV,

    Allerdings hat die Kammer die bereits in dem Verfahren gegen E2 und L - Az.: 170 KLs-103 Js 234/13-5/13 - getroffenen Verfallsentscheidungen berücksichtigt.
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